Steuervergünstigungen

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz und Steuerabzüge

Bei Arbeiten an einer Immobilie, sowohl im Wohn- als auch im Gewerbebereich, können verschiedene steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die nach italienischem Recht vorgesehen sind. Auch Abschlussprofile können, sofern sie Bestandteil einer umfassenderen Baumaßnahme sind, zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören.

Die wichtigsten derzeit verfügbaren Vergünstigungen betreffen Maßnahmen der ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltung, Gebäudesanierung, Aufwertung von Räumen und Verbesserung der Wohnqualität. In diesem Zusammenhang können Elemente wie Profile für Bodenbeläge, Wandverkleidungen, Treppen, Balkone oder Entwässerungssysteme berücksichtigt werden, sofern sie Teil einer dokumentierten Maßnahme sind und die geltenden Anforderungen erfüllen.

Zu den häufigsten Vergünstigungen gehören:

  • Sanierungsbonus
  • Bonus für außerordentliche Instandhaltungsarbeiten
  • Bonus für die Wiederherstellung des Gebäudebestands
  • mögliche Förderungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Sicherheit von Räumen

Der Zugang zu diesen Vorteilen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Maßnahme, die technischen und steuerlichen Unterlagen, die Zahlungsweise und die Einhaltung der geltenden Vorschriften.

Aus diesem Grund stellt Minuta Profili allgemeine Informationen zur Orientierung bereit, empfiehlt jedoch stets, sich an einen qualifizierten Fachmann wie einen Steuerberater, Vermessungstechniker oder zugelassenen Techniker zu wenden. So kann im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerabzüge erfüllt sind.

In hochwertige Materialien und sorgfältig ausgeführte Details zu investieren bedeutet nicht nur, die Ästhetik der Räume zu verbessern, sondern auch den Wert der Immobilie langfristig zu steigern und, sofern möglich, von wichtigen steuerlichen Vorteilen zu profitieren

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 4 % oder 10 %
Steuerabzüge
Wie kann ich den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Anspruch nehmen?

Bestellung mit 22 % Mehrwertsteuer aufgeben

Wählen Sie als Zahlungsmethode die Banküberweisung. Die tatsächliche Zahlung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Unterlagen senden

Senden Sie uns nach Abschluss der Bestellung die erforderlichen Unterlagen unter Angabe der Bestellnummer an info@minutaprofili.it.

Bestätigung erhalten

Warten Sie auf die Bestätigung mit dem neu berechneten Zahlungsbetrag und einem Mehrwertsteuersatz von 4 % oder 10 %. Diese wird an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

Zahlung ausführen

Zahlen Sie per Banküberweisung und geben Sie im Verwendungszweck die Bestellnummer an. Die Rechnung wird anschließend zugesendet.

Bau des ersten Eigenheims

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 4 %

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie der Steuernummer oder der gültigen Gesundheitskarte
  • Eigenerklärung (hier klicken, um das Formular herunterzuladen)
  • Kopie der von der Gemeinde ausgestellten Baugenehmigung beziehungsweise der bei der Gemeinde eingereichten Baubeginnanzeige oder zertifizierten Baubeginnmeldung
  • Senden Sie alle Unterlagen per E-Mail an info@minutaprofili.it.

Die Zahlung kann ausschließlich per entsprechend gekennzeichneter Banküberweisung unter Angabe der Bestellbestätigungsnummer erfolgen.

Restaurierung, konservierende Sanierung und Gebäuderenovierung

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 %

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie der Steuernummer oder der gültigen Gesundheitskarte
  • Eigenerklärung (hier klicken, um das Formular herunterzuladen)
  • Kopie der CILA oder SCIA beziehungsweise der Baugenehmigung mit technischem Bericht
    Senden Sie alle Unterlagen per E-Mail an info@minutaprofili.it.

Für die Inanspruchnahme der Steuerabzüge muss die Zahlung per entsprechend gekennzeichneter Banküberweisung unter Angabe der Bestellbestätigungsnummer erfolgen.

Wann kann ich den Steuerabzug von 50 % in Anspruch nehmen?

Sie können den Steuerabzug in Anspruch nehmen, wenn der Mehrwertsteuersatz von 10 % angewendet wird oder wenn Sie genehmigungsfreie Bauarbeiten beziehungsweise ordentliche oder außerordentliche Instandhaltungsarbeiten durchführen, für die ein Mehrwertsteuersatz von 22 % gilt. Weitere Informationen erhalten Sie durch Anklicken der unten stehenden Bereiche.

Wie kann ich den Steuerabzug von 50 % in Anspruch nehmen?

1. Produkte in den Warenkorb legen

2. Bestellung mit der Zahlungsart Banküberweisung für Steuerabzüge bestätigen

3. Zahlung unter Angabe der per E-Mail erhaltenen Bestellbestätigungsnummer ausführen

Auf Grundlage der neuen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung können Sie die Zahlung unter Angabe der per E-Mail erhaltenen Bestellbestätigungsnummer vornehmen. Nach Eingang der Zahlung stellen wir eine Rechnung mit einem Verweis auf die Bestellbestätigungsnummer aus, damit der Steuerabzug ordnungsgemäß in Anspruch genommen werden kann.

Quelle: italienische Steuerbehörde Agenzia delle Entrate

Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler,

bereits mit dem Rundschreiben Nr. 57 vom 24.02.1998 wurde erläutert, welche Angaben bei einer Post- oder Banküberweisung erforderlich sind, um den Steuerabzug für Ausgaben im Zusammenhang mit Gebäudesanierungen zu erhalten. Insbesondere müssen folgende Angaben enthalten sein:


  1. Verwendungszweck der Zahlung

  2. Steuernummer des Begünstigten des Steuerabzugs

  3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer des Zahlungsempfängers

Für die Inanspruchnahme des Steuerabzugs ist es nicht erforderlich, dass die Rechnung vor dem Datum der Überweisung ausgestellt wurde. Es muss jedoch eine eindeutige Verbindung zwischen den beiden Dokumenten nachgewiesen werden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn in der Überweisung die Bestellnummer angegeben wird und diese wiederum auf der zugehörigen Rechnung erscheint.

Mit freundlichen Grüßen

Diese Auskunft wird im Rahmen der Unterstützung für Steuerpflichtige gemäß Rundschreiben Nr. 42/E vom 5. August 2011 erteilt und stellt keine ordentliche verbindliche Auskunft gemäß Art. 11 des Gesetzes Nr. 212 aus dem Jahr 2000 dar.
Agenzia delle Entrate
Multikanal-Servicezentrum Pescara
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Ordentliche und außerordentliche Instandhaltung

Mehrwertsteuersatz von 22 %

Bei ordentlichen oder außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten beziehungsweise bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen können wir auf Ihre Bestellung keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden. Diese Vergünstigung betrifft ausschließlich die an der Immobilie ausgeführten Arbeiten und nicht den Verkauf fertiger Produkte.

Damit der Mehrwertsteuersatz von 10 % angewendet werden kann, müssen die Waren direkt vom Anbieter der Instandhaltungsleistungen mit 22 % Mehrwertsteuer erworben werden. Dieser stellt Ihnen anschließend die Arbeiten mit einem Mehrwertsteuersatz von 10 % in Rechnung.

Sie können die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten jedoch im Rahmen Ihrer Steuererklärung nutzen, sofern die Zahlung per entsprechend gekennzeichneter Banküberweisung erfolgt.

Kontaktieren Sie uns

Benötigen Sie Informationen oder haben Sie Fragen zu den steuerlichen Vergünstigungen?

Beschreiben Sie uns Ihren Fall oder Ihre Frage. Unser Team wird Ihnen schnellstmöglich Unterstützung und entsprechende Hinweise geben.

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie die Option „3 zinsfreie Raten“ wählen, können Sie den Gesamtbetrag Ihres Einkaufs in drei gleich hohe Zahlungen aufteilen. Die erste Rate wird bei der Bestätigung der Bestellung abgebucht, die beiden weiteren Raten automatisch im Abstand von jeweils 30 Tagen.

Zur Nutzung des Services müssen Sie lediglich eine geeignete Kredit-, Debit- oder Prepaidkarte mit Ihrem PayPal-Konto verknüpfen. Vor jeder Fälligkeit erhalten Sie außerdem eine Benachrichtigung, damit Sie Ihre Zahlungen jederzeit im Blick behalten können.

Weitere Einzelheiten finden Sie in den vollständigen Nutzungsbedingungen von PayPal.

Bei der Zahlung in 3 Raten fallen keine Zinsen, Kosten oder Gebühren an, sofern die im Zahlungsplan angegebenen Fälligkeitstermine eingehalten werden. Bei verspäteter Zahlung können Verzugsgebühren anfallen.

Damit Sie die Zahlung in 3 zinsfreien Raten nutzen können, kann Klarna Dritte mit der Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit beauftragen. Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Produktbedingungen.